Für Verwalter oder Reinigungskräfte einer Unterkunft fallen bei der Zusammenarbeit mit den Wohnungsbesitzern keinerlei Gebühren an. Natürlich können Verwalter oder Reinigungskräfte auch eigene Wohnungen einstellen, dann gelten die normalen Preise.
Für Verwalter oder Reinigungskräfte einer Unterkunft fallen bei der Zusammenarbeit mit den Wohnungsbesitzern keinerlei Gebühren an. Natürlich können Verwalter oder Reinigungskräfte auch eigene Wohnungen einstellen, dann gelten die normalen Preise.